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Prozessierung von Bodenbewegungsinformationen in der niedersächsischen Landesvermessung

Christian Schnack
, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Marco Brockmeyer
, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Cord-Hinrich Jahn
, Dr.
, Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
10. März 2023 | 09:00-09:30

Niedersachsen bietet vom Bergland bis zur Küstenlandschaft ein breites Spektrum an unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten, wie beispielsweise Geestrücken, Marschböden, Moore oder Flussniederungen. Neben natürlichen Deformationsprozessen hat insbesondere der anthropogene Einfluss große Auswirkung auf die Tagesoberfläche. Grundwasserentnahmen, Erdöl- und Erdgasförderung sowie Kavernenspeicherbetrieb können vertikale und horizontale Bewegungen der Erdoberfläche verursachen.

Starke Deformationen stellen eine Gefahr für die Bevölkerung und infrastrukturelle Einrichtungen dar. Ebenso ist der einheitliche integrierte geodätische Raumbezug betroffen. Dieser bildet die Grundlage zur Georeferenzierung raumbezogener Fachdaten in Bereichen wie z. B. Umwelt, Verkehr, Hydrografie, Wasserwirtschaft, Küstenschutz oder Energieversorgung und Anwendungen in der Ortung und Navigation, dem Hochwasserschutz und der Notfallvorsorge. Das niedersächsische Landesbezugssystem wird durch die mit amtlichen Höhen und Koordinaten versehenen Vermarkungen der Festpunktfelder realisiert. Liegen die Festpunkte in einem von Bodenbewegungen beeinflussten Gebiet, so hat dies zwangläufig zur Folge, dass sich diese bewegen und Lagekoordinaten, Höhen und Schwerewerte von ihrem nachgewiesenen Wert abweichen.

Das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Landesvermessung nutzt neben klassischen Messverfahren wie Nivellement und GNSS auch radarinterferometrische Daten, um Bodenbewegungen zu detektieren und zu modellieren. Die Prozesskette, welche die Reihenfolge zur Verarbeitung von Bodenbewegungsinformationen festlegt, wird vorgestellt. Sie bildet die Grundlage zur Ausweisung von Bewegungsgebieten, in denen Festpunkte mit Warnhinweisen versehen werden. Eine unsachgemäße Verwendung der amtlichen Koordinaten und Höhen dieser Punkte kann im schlimmsten Fall zu Fehlern führen, die wirtschaftliche Schäden verursachen (z.B. Bereinigungsarbeiten im Liegenschaftskataster).

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